Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2018

Bereits in der Bürgerfragezeit wurde das geplante Freizeitzentrum thematisiert und um diverse Erklärungen zu den vorliegenden Plänen ersucht. Seitens des Bürgermeisters konnten alle diesbezüglichen Fragen erschöpfend beantwortet werden.
In der darauffolgenden Gemeinderatssitzung folgte dem einstimmigen Beschluss zur Sanierung der Ruffenbrunnerstraße eine ausführliche und emotional aufgeladene Diskussion zum Vorschlag der... „Errichtung einer neuen Freizeitanlage“. Ausschlaggebend für diesen Antrag war die dringende Entscheidung zur Errichtung einer Adventure Golf Anlage samt zusätzlicher Nutzungsmöglichkeiten durch einen Pächter bzw. den Abschluss des zugeordneten Pachtvertrages.
Dieses Vorhaben macht eine Reihe baulicher Vorkehrungen notwendig, die die vorzeitige Errichtung bereits geplanter gemeindeeigener Freizeitanlagen notwendig machen, um doppelte, später nochmals anfallende Kosten, zu vermeiden. Im Einzelnen sind die Errichtung einer Skateanlage, eines Work out Parks, eines Pumptracks , die Installation von Motorik Elementen sowie eine Hundeauslaufzone vorgesehen. Die zugeordneten Kosten belaufen sich, ohne Infrastrukturkosten, auf 218.000,-€.
Die budgetäre Deckung ist vorhanden.
Nach emotioneller Diskussion und dem Verlangen der Mitbewerber auf ausgiebige Diskussion aller Projekt bezogenen Details und Überlegungen im Rahmen eines Arbeitskreises ohne Entscheidung über die grundsätzliche weitere Umsetzung des Gesamtprojektes wurde der Antrag auf prinzipielle Genehmigung des Vorhabens unter der Auflage daran anschließender Detaildiskussionen zur Abstimmung gebracht. Da alle Gemeinderäte/innen der Mitbewerber (SPÖ/Grüne/AG) den Raum verließen, konnte kein Beschluss gefasst werden.
Der GR wurde abgebrochen. Er wird zu einem neuen Termin einberufen und sodann fortgesetzt.
Projekte umzusetzen, bedeutet auch Entscheidungen zu fällen und sodann die Details dieser Projekte vor der eigentlichen Umsetzung im fachlichen Umfeld zu diskutieren und gemeinsame Vorgangsweisen zu erarbeiten. Ohne diese Grundsatzentscheidung ist eine wirtschaftliche, effektive und zeitlich vertretbare Realisierung eines Projektes nicht möglich. Diesem Grundsatz zu folgen, sehen sich die Gemeinderäte der GVP verpflichtet.
Es ist bedauerlich, dass unsere Mitbewerber einem anderen Arbeitsprinzip zu folgen scheinen und damit die Umsetzung von wichtigen Projekten für unsere Gemeinde in die Länge ziehen, wenn nicht sogar vereiteln.